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   BFH, 20.06.2016 - X B 167/15   

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https://dejure.org/2016,30644
BFH, 20.06.2016 - X B 167/15 (https://dejure.org/2016,30644)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2016 - X B 167/15 (https://dejure.org/2016,30644)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - X B 167/15 (https://dejure.org/2016,30644)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des Handlungsverbots - Pflicht zur Abgabe einer dienstlichen Äußerung - Eintritt in die Begründetheitsprüfung - Überraschungsentscheidung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 88 Abs 1, AO § ... 90 Abs 1, AO § 227 Halbs 1, AO § 240 Abs 1 S 4 Halbs 1, FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 53 Abs 2, FGO § 56 Abs 3, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 102 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, FGO § 119 Nr 2, FGO § 133a Abs 2 S 1, FGO § 135 Abs 2, FGO § 142 Abs 1, GG Art 101 Abs 1 S 2, UStG § 4 Nr 9 Buchst a, UStG § 9 Abs 1 S 1, ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 44 Abs 3, ZPO § 47 Abs 1, ZPO § 114 Abs 1 S 1, ZPO § 180 S 3, ZVG § 38 Abs 1 S 1, ZVG § 74a Abs 1 S 1, ZVG § 85a Abs 1
    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des Handlungsverbots - Pflicht zur Abgabe einer dienstlichen Äußerung - Eintritt in die Begründetheitsprüfung - Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des Handlungsverbots - Pflicht zur Abgabe einer dienstlichen Äußerung - Eintritt in die Begründetheitsprüfung - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 Abs 1 AO, § 90 Abs 1 AO, § 227 Halbs 1 AO, § 240 Abs 1 S 4 Halbs 1 AO, § 51 Abs 1 S 1 FGO
    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des Handlungsverbots - Pflicht zur Abgabe einer dienstlichen Äußerung - Eintritt in die Begründetheitsprüfung - Überraschungsentscheidung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Zulässigkeit der Entscheidung des abgelehnten Richters über das Befangenheitsgesuch

  • rewis.io

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des Handlungsverbots - Pflicht zur Abgabe einer dienstlichen Äußerung - Eintritt in die Begründetheitsprüfung - Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Zulässigkeit der Entscheidung des abgelehnten Richters über das Befangenheitsgesuch

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • datenbank.nwb.de

    Kein Handlungsverbot bei offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuch; Pflicht zur Abgabe einer dienstlichen Äußerung; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschungsentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1577
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Stattdessen habe sich das FG auf den gegenläufigen, im Entscheidungszeitpunkt jedoch längst überholten BFH-Beschluss vom 12. März 2009 XI S 17-21/08 (Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R536) berufen, dem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mit Beschluss vom 15. Juni 2010 XI ZB 33/09 (Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2010, 945) inhaltlich entgegengetreten sei.

    Im Streitfall kommt es folglich auf die vom Kläger zitierte Rechtsprechung nicht an, derzufolge ein Ablehnungsgesuch solange nicht i.S. von § 47 Abs. 1 ZPO erledigt ist, bis eine zulässige Anhörungsrüge gegen seine Zurückweisung verbeschieden wurde (s. dazu BGH-Beschlüsse in MDR 2010, 945, unter II.2., und vom 7. März 2012 AnwZ (B) 13/10, n.v., unter II.1.a aa, sowie BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1602, unter 5.).

  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2015 IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, unter I.1., mit Verweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Juni 2005  2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, Kammerentscheidungen des BVerfGE 5, 269, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015  1 BvR 1288/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.2.a).

    In einem solchen Fall ist das Ablehnungsgesuch vielmehr offensichtlich unzulässig, mit der Folge, dass darüber von den abgelehnten Richtern selbst entschieden werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 575, unter I.2.; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 51 FGO Rz 140).

  • BFH, 03.07.2014 - V S 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03. 07. 2014 V S 13/14 -

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Ist das Ablehnungsgesuch in Ausnahmefällen indes wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. März 2014 VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055, und vom 3. Juli 2014 V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574, jeweils unter II.1.; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2016 X B 38/15, BFH/NV 2016, 930, unter II.3.b).

    Damit erübrigen sich auch die vom Kläger vermissten vorherigen dienstlichen Äußerungen (§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) der abgelehnten Richter (s. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1574, unter II.1.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 68; Leipold in HHSp, § 51 FGO Rz 140, m.w.N.; darauf hatte auch schon das FG in seinem Beschluss vom 9. April 2015  2 K 1190/11, unter II.2., a.E., unter Verweis auf den BGH-Beschluss vom 12. Oktober 2011 V ZR 8/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2012, 450, unter II.3., hingewiesen).

  • BFH, 08.07.2013 - III B 149/12

    Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsgesuche - Beiladung im

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Zuletzt bemängelt er unter "II. Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO" (Punkte II.1. bis II.1.4, Seiten 27 bis 31 der Begründungsschrift), die Vorinstanz sei bei der Zurückweisung der Gegenvorstellungen/Anhörungsrügen in Bezug auf die Anwendung von § 47 Abs. 1 ZPO von dem "Urteil" (richtig: Beschluss) des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Juli 2013 III B 149/12 (BFH/NV 2013, 1602) abgewichen.

    Im Streitfall kommt es folglich auf die vom Kläger zitierte Rechtsprechung nicht an, derzufolge ein Ablehnungsgesuch solange nicht i.S. von § 47 Abs. 1 ZPO erledigt ist, bis eine zulässige Anhörungsrüge gegen seine Zurückweisung verbeschieden wurde (s. dazu BGH-Beschlüsse in MDR 2010, 945, unter II.2., und vom 7. März 2012 AnwZ (B) 13/10, n.v., unter II.1.a aa, sowie BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1602, unter 5.).

  • BFH, 04.03.2014 - VII B 131/13

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnten Spruchkörper -

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Ist das Ablehnungsgesuch in Ausnahmefällen indes wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. März 2014 VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055, und vom 3. Juli 2014 V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574, jeweils unter II.1.; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2016 X B 38/15, BFH/NV 2016, 930, unter II.3.b).

    Diese Voraussetzungen sind etwa gegeben, wenn --wie hier-- ein ganzer Spruchkörper (nicht nur, wie der Kläger meint, das ganze "Gericht" als solches) abgelehnt wird und keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers hindeuten können (vgl. erneut z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1055; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 27, 47 f.).

  • BFH, 30.08.2007 - II B 90/06

    Gradueller Unterschied zwischen einem besonders schwerwiegenden Fehler i.S. des §

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    (1) Dass das FG den Ansatz des --aus Sicht des Klägers-- "vollen" vom Vollstreckungsgericht mitgeteilten Verkehrswerts durch das FA nicht als besonders schwerwiegenden Fehler i.S. der Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden gewertet hat (s. dazu BFH-Beschluss vom 30. August 2007 II B 90/06, BFH/NV 2008, 13, unter II.1.), ist rechtlich nicht zu beanstanden; jedenfalls liegt insofern, d.h. in Bezug auf die Rechtsanwendung durch das FG, kein greifbar gesetzwidriges und damit willkürliches Verhalten vor, aus dem sich bei objektiver und vernünftiger Betrachtung eine Besorgnis der Befangenheit ergeben könnte.

    Die Vorentscheidung ist nämlich offenkundig so zu verstehen, dass sich das Tatsachengericht --auch wenn dem so gewesen wäre-- im Rahmen der revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren freien Beweiswürdigung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO) nicht davon hat überzeugen können ("nicht zwingend der Schluss zu ziehen"), das FA habe einen zu hohen Grundstückswert bewusst und willkürlich zum Nachteil des Klägers im Wege einer "Strafschätzung" in Ansatz gebracht (s. zu diesem Nichtigkeitsmaßstab erneut den BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 13, unter II.1., sowie z.B. Klein/Rüsken, AO, 12. Aufl., § 162 Rz 50, m.w.N.).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Damit erübrigen sich auch die vom Kläger vermissten vorherigen dienstlichen Äußerungen (§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) der abgelehnten Richter (s. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1574, unter II.1.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 68; Leipold in HHSp, § 51 FGO Rz 140, m.w.N.; darauf hatte auch schon das FG in seinem Beschluss vom 9. April 2015  2 K 1190/11, unter II.2., a.E., unter Verweis auf den BGH-Beschluss vom 12. Oktober 2011 V ZR 8/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2012, 450, unter II.3., hingewiesen).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2015 IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, unter I.1., mit Verweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Juni 2005  2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, Kammerentscheidungen des BVerfGE 5, 269, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015  1 BvR 1288/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.2.a).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Dass das Gericht den gesamten Inhalt jedes Ablehnungsgesuchs vollständig zur Kenntnis nehmen muss, liegt in der Natur der Sache (vgl. nur den auch vom FG herangezogenen BVerfG-Beschluss vom 20. Juli 2007  1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 3771, unter II.2.b bb).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 167/15
    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2015 IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, unter I.1., mit Verweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Juni 2005  2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, Kammerentscheidungen des BVerfGE 5, 269, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015  1 BvR 1288/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.2.a).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 12.08.2015 - III B 50/15

    Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02

    Berechnung des Meistgebots

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

  • BFH, 10.03.2016 - X B 198/15

    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

  • BFH, 02.02.2016 - X B 38/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3

  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

  • BFH, 01.03.2005 - X B 158/04

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577; vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849).

    Ist das Ablehnungsgesuch in Ausnahmefällen indes wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577; vom 4. März 2014 - VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055).

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577 mit Verweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGE 5, 269, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 , abrufbar über Juris, unter II.2.a).

    Denn bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs erübrigt sich diese (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577 m.w.N.).

  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19

    Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten

    Das FG konnte den auslegungsbedürftigen, unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gestellten Antrag des rechtskundig vertretenen Klägers wegen der Bezugnahme auf die Ablehnung des Gerichts einerseits und Handlungen des Berichterstatters andererseits nur so verstehen, dass der zuständige Senat des FG als gesamter Spruchkörper vom Kläger abgelehnt werden sollte (vgl. zur Auslegung eines Ablehnungsgesuchs auch BFH-Beschluss vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 21).

    bb) Im Fall eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper kann eine Nichtzulassungsbeschwerde hingegen grundsätzlich nicht auf dessen rechtswidrige Ablehnung gestützt werden, es sei denn, es ist vom FG nicht nur aus fehlerhaften, sondern aus willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1577, Rz 20).

    Ein solches rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen ganzen Spruchkörper liegt insbesondere vor, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers hindeuten können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 21; vom 29.12.2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 3).

    Der Ablehnungsantrag darf in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, Rz 8, 9; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 21, 23).

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 1199, Rz 10; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 22; in BFH/NV 2016, 575, Rz 4; vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 15).

  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Dass die abgelehnten Richter den gesamten Inhalt jedes Ablehnungsgesuchs vollständig zur Kenntnis nehmen müssen, liegt in der Natur der Sache; durch diesen ersten Bearbeitungsschritt, ohne den ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren nicht denkbar wäre, wird die Schwelle zur "Begründetheitsprüfung" noch nicht überschritten (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2016 X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 32).

    Es begründet auch keine Gehörsverletzung, wenn das FG das klägerische Vorbringen zur Kenntnis genommen hat, ihm aber im Ergebnis nicht gefolgt ist; der Kläger hat einen Anspruch darauf, "gehört" zu werden, nicht aber darauf, dass das Gericht sein Begehren "erhört", sich also seinen rechtlichen Argumenten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1577, Rz 26, m.w.N.).

  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Ist das Ablehnungsgesuch danach rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig, entscheidet das Gericht darüber in der nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung, ohne dass es einer vorherigen dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2016 X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 21; vom 3. Juli 2014 V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574, Rz 5; in BFH/NV 2014, 1055, Rz 8; vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801, Rz 15; vom 1. April 2003 VII S 7/03, BFH/NV 2003, 1331, Rz 4).

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 4, und in BFH/NV 2016, 1577 mit Verweis auf die BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juni 2005  2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 5, 269, Rz 53 ff., und vom 15. Juni 2015  1 BvR 1288/14, n.v., Rz 11 ff.).

    Deshalb kann aus der im Rahmen einer früheren richterlichen Entscheidung vertretenen, für den Betroffenen ungünstigen Rechtsansicht allein kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden, auch wenn diese Auffassung falsch sein sollte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 23; in BFH/NV 2016, 575, Rz 6; in BFH/NV 2014, 1574, Rz 7; vom 29. Juli 1998 VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201, Rz 16; vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414, Rz 10; vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36, Rz 16; vom 27. Mai 1992 V S 3/92, n.v., Rz 23; vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124, Rz 11; vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708, Rz 9; vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638, Rz 15; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2011 V ZR 8/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 450, Rz 7; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2013  1 BvR 782/12, n.v., Rz 7).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    In der Literatur wird ferner angenommen, die rechtsmissbräuchliche Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers ohne ernsthafte Gründe könne unberücksichtigt bleiben (Vollkommer, a. a. O.) Anerkannt ist schließlich, dass das Handlungsverbot des § 47 Abs. 1 ZPO nicht bei offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen gilt (BFH vom 20.6.2016 - X B 167/15 - juris Rn. 33 m. w. N.; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 47 Rn. 2; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 47 Rn. 2).
  • BFH, 16.10.2020 - VI B 13/20

    Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim

    Ein solches rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen ganzen Spruchkörper liegt insbesondere vor, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers hindeuten können (BFH-Beschlüsse vom 20.06.2016 - X B 167/15, Rz 21, und vom 29.12.2015 - IV B 68/14, Rz 3).
  • BFH, 05.12.2019 - V S 24/19

    Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher

    Deshalb kann aus der im Rahmen einer früheren richterlichen Entscheidung vertretenen, für den Betroffenen ungünstigen Rechtsansicht allein kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden, auch wenn diese Auffassung falsch sein sollte (Senatsbeschluss vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, sowie BFH-Beschlüsse vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 23; vom 29.12.2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 6, und vom 29.07.1998 - VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201, Rz 16).

    b) Ist das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig, entscheidet das Gericht darüber in der nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung, ohne dass es einer vorherigen dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 21; vom 03.07.2014 - V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574, Rz 5, sowie vom 16.12.2009 - V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, Rz 15).

  • BFH, 28.07.2017 - X S 2/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten -

    Es ist aber nicht Aufgabe des erkennenden Senats, die dazu erforderlichen Informationen aus den umfangreichen Akten selbst zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2016 X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, unter II.1.c aa, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg

    Es hätte deshalb in der mündlichen Verhandlung ein Anlass zur Rüge dieses Unterlassens bestanden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 37; vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 5).
  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20

    Wann ist eine dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters entbehrlich?

    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.08.1998 - VII B 8/98, BFH/NV 1998, 463; vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, jeweils m.w.N); wird der gesamte Spruchkörper abgelehnt, muss dies für jedes einzelne Mitglied des Spruchkörpers dargetan werden (vgl. BFH-Beschluss vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199).
  • BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23

    Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers

  • FG Hamburg, 11.07.2023 - 4 K 37/22

    Finanzgerichtsordnung: Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

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